
Verbrechensbekämpfung à la française
Nach einem Beispiel der Terrorbekämpfung gibt´s jetzt eines der Verbrechensbekämpfung. (1)
Ein Polizist steht unter Verdacht, am Freitagabend, den 23. Mai 2008, in der Polizeistation von Draguignan, etwa 80 Kilometer östlich von Toulon, einen aus seiner Obhut geflüchteten Mann erschossen zu haben. Das Opfer gehört zu den gens du voyage, zum Fahrenden Volk, zum ambulanten Gewerbe, wie in Frankreich seit dem Dekret von 1972 Roma, Sinti, Zigeuner genannt werden, obgleich sich unter diesen nur 15 Prozent Fahrensleute befinden, und sie unter den ambulant Gewerbe betreibenden Händlern eine Minderheit bilden. Der Begriff wird gewählt, um keine ethnischen Stigmatisierungen der in Frankreich lebenden Roma und Sinti vorzunehmen. Nun sind sie alle Fahrensleute. (2)
Einmal mehr beweisen die politisch Korrekten, daß sie vor Verbiegung und Verfälschung von Tatsachen nicht zurückschrecken, und daß sie ihrerseits stigmatisieren, in dem sie Roma und Sinti als minderwertig ansehen, sie willkürlich bezeichnen und sie damit ihrer Identität berauben.
"Ich habe eine Untersuchung über vorsätzliche Tötung eröffnet (...), und ich werde einen Strafantrag stellen und einen Haftbefehl erlassen", so beginnt der Bericht meines Provinzblattes L´Indépendant, auf Seite16, abgeschrieben von AFP. Noch bevor der Leser erfährt, worum es geht, weiß er, wer Täter ist, und wer Opfer, er erfährt es vom Oberstaatsanwalt von Draguignan Christian Girard persönlich, der die Worte spricht. Der Polizist wird von den Richterinnen Pascale Cina und Marine Bruneu verhört, die ihm mitteilen, daß eine Untersuchung eröffnet und er vom Dienst suspendiert sei.
Der Oberstaatsanwalt aber weiß bereits beinahe alles, was die Untersuchung erst ergeben soll, und erzählt es der Nachrichtenagentur: der Polizist habe nicht ohne Vorwarnung geschossen; er erinnert daran, daß Polizisten bei Ausbruch eines Festgenommenen von der Schußwaffe Gebrauch machen können. Es müsse den Richtern überlassen bleiben zu bestimmen, ob es sich um vorsätzliche Tötung oder tödliche Schüsse gehandelt habe; es sei möglich, daß der Polizist vor ein Schwurgericht komme. Der Beschuldigte sage, er habe sich in einer gefährlichen Lage befunden, die Waffe habe er benutzt, wie er es gelernt habe. Der Oberstaatsanwalt, im Besitz der Wahrheit über Gut und Böse, verkündet schon jetzt sein Urteil: "Ich schätze dennoch ein, daß er keine gute Entscheidung getroffen hat."
Man stelle es sich vor: in Deutschland ist es untersagt, die Klageschrift eines nicht abgeschlossenen Verfahrens zu veröffentlichen, auch wenn der Beklagte dies ausdrücklich wünscht, in Frankreich aber kann sich ein Oberstaatsanwalt herausnehmen, wie ein Richter einen kaum eröffneten Fall öffentlich zu beurteilen. (3)
Christian Girard plaudert weiter und schätzt die Lage ein. Während seiner Festnahme habe der Mann eine potentielle Gefahr bedeutet, weil man eine geladene Waffe in seinem Auto gefunden habe. In den Räumen der Polizeistation hingegen sei die Gefahr nicht so überzeugend, und er sinniert: "Aber war er bereit zu allem, um seine Ziele zu erreichen? Er hat von einem Augenblick der menschlichen Schwäche des Polizisten profitiert." Der nämlich gestattet dem Mann während einer Vernehmungspause, in der Nähe eines Fensters zu rauchen, durch das er, in Handschellen, entweicht. Der Polizist schießt, nachdem er ihn ohne Ergebnis angerufen hat, siebenmal, davon treffen drei Kugeln, eine davon in den Brustkorb. Einen Tag vor der Autopsie, die am 26. Mai 2006 in Toulon stattfindet, informiert der Oberstaatsanwalt die Nachrichtenagentur über das Ergebnis, über den Schußkanal, der zeige, daß das Opfer sich bereits am Boden gekrümmt habe.
Im letzten Drittel des Artikels, nachdem der Leser im Grunde schon weiß, worum es geht, und daß der Tod des Fahrensmannes vorsätzliche Tötung ist, wird mitgeteilt, daß der Flüchtige aus einem Fenster gesprungen ist, daß 4,60 Meter hoch liegt. Erstmalig wird jetzt dessen Name und Alter genannt: Joseph Guerdner, 27 Jahre, Vater dreier Kinder. Seine Verhaftung erfolgt, während er eines laufenden Verfahren des bewaffneten Angriffs und der Freiheitsberaubung eines Lastwagenfahrers wegen in juristischem Gewahrsam ist.
Seiner Familie wird gestattet, am Sonntag den Toten in der Leichenhalle von Toulon zu sehen, was zu erneuten Spannungen geführt habe. Die Familie habe ihre Wut in Draguignan ausgedrückt. Von derartigen vorherigen Spannungen weiß der Bericht des Indépendant allerdings nichts. Sie würden den Auftritt des Oberstaatsanwaltes erklären: in der Nacht von Samstag auf Sonntag werden im Hof der Polizeistation von Brignoles, 60 Kilometer entfernt von Draguignan, wo Joseph Guerdner am Donnerstag verhaftet und nach Draguignan überstellt wird, drei Fahrzeuge angezündet. Stoffetzen, die kriminelle Handlungen bestätigen, seien auf den Fahrzeugen gefunden worden. (4)
Unter derselben Überschrift ist auf der Site des Indépendant ein AFP-Update veröffentlicht; demnach wird der Polizist von den beiden Richterinnen anscheinend nicht vorsätzlicher Tötung wegen angeklagt. Er ist in Untersuchungshaft. Jetzt wird auch berichtet, daß Mitglieder der communauté du voyage, des Fahrenden Volkes, vor dem Gerichtsgebäude in Draguignan zwei Autos umgeworfen und eines angezündet haben. Derweil wird der Polizist unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen an einen unbekannten Ort verbracht. Der Angeklagte bekommt vier Tage Zeit, seine Verteidigung vorzubereiten. Die Mutter des getöteten Joseph Guerdner wird vom Oberstaatsanwalt empfangen, und sie habe sich ein wenig beruhigt, als sie ihren toten Sohn noch einmal sehen konnte. (5)
262 Aktualitäten bietet Google.fr, wenn man Joseph Guerdner eingibt, die französischen MSM haben viel zu schreiben über die Tat des Polizisten und über die Rechtslage beim Gebrauch von Schußwaffen durch die Polizei, über den Artikel 174 des Dekretes von 1903, über den Entscheid des Obersten Gerichts, vom 18. März 2003, sowie über den seit 21. Dezember 2004 in Kraft befindlichen Artikel L2338-3 über die Verteidigung. Die Kommentare zu einem Artikel im Express sind dabei interessant, sie zeigen die ganze Misere der französischen Justiz. Ein Bewohner Draguignans, der die Vorgänge vor Ort beobachtet, erklärt zusätzlich, daß die MSM, was die Proteste angeht, alles aufbauschten. (6)
Ein Artikel berichtet über die Stellungnahme pensionierter Polizisten; sie steht unter der Rubrik Verschiedenes im Parisien. Dort erklären die indignierten Polizisten, daß gemäß Artikel L2338-3 Offiziere und Unteroffiziere der Polizei von der Schußwaffe Gebrauch machen können, wenn Personen, die mit lautem Ruf ´Halt, Polizei!´ wiederholt aufgefordert werden stehenzubleiben, dennoch versuchen, aus dem Gewahrsam oder vor der Untersuchung zu fliehen und nicht anders gestellt werden können als durch Waffengewalt." (7)
Die Berichterstattung der französischen Medien zeichnet sich dadurch aus, daß den Äußerungen des Oberstaatsanwaltes breiter Raum gewährt wird, eines Justizvertreters, der im Rampenlicht steht und Vorverurteilungen abgibt, noch ehe die Untersuchung überhaupt begonnen hat. Ein Polizist, der den in Gewahrsam befindlichen Mann ans Fenster treten und rauchen läßt, weil er nicht daran denkt, daß der aus dem 4,60 Meter hoch gelegenen Fenster springt, ein solcher Polizist wird von den Medien zum Mörder erklärt.
Den Vogel schießt einmal mehr die Libération ab. Wer französisch liest, mag sich den Artikel von Michel Henry antun. Die Wutschreie der Zigeuner werden wiedergegeben: "Sie haben ihn abgeknallt wie einen Hund", obgleich ein Polizist geschossen hat, aber das macht nichts, es sind eben alle schuld. "Anstatt seine Mutter zum Muttertag zu umarmen, ist sie es, die ihn in der Leichenhalle umarmt hat", usw. "Er möge eine exemplarische Strafe bekommen! Er muß zahlen! Er ist ein Mörder!"
In der Libération erfährt man wenigstens etwas, daß der unglückselige Polizist in den Dreißigern ist, "ein lokaler Ermittler, den ich gut kenne, kein Cow-Boy, ein ruhiger", wird der Oberstaatsanwalt hier zitiert, ja, er ist eben nicht wie die Amerikaner, aber trotzdem ist´s geschehen. Michel Henry weiß, daß die Suspendierung vom Dienst von der Innenministerin Michèle Alliot-Marie persönlich angeordnet worden ist, und daß sie der in einem Lager der gens du voyage in Brignoles wohnenden Familie des Opfers ihr Beileid ausgesprochen habe.
In der Libération liest man, daß der vom Polizisten erschossene Mann den Lastwagenfahrer nicht nur seiner Freiheit sondern auch der Ladung beraubt hat, was juristisch als schwerer Raub eingestuft wird, wenn ich mich nicht irre. (8)
Die meisten anderen Medien schreiben von AFP ab, von einer Nachrichtenagentur, die auch in der Berichterstattung über Israel traurige Berühmtheit erlangt hat, man google nur Marius Schattner. Von etwaigen Verlautbarungen der Justiz über den erschossenen Täter und seine kriminelle Vergangenheit wird nichts berichtet, wohl aber ist es den Medien ganz selbstverständlich, daß sich die Mitglieder oder Anhänger seiner Gruppe der gens du voyage, der Fahrensleute, sowohl in Brignoles als auch in Draguignan zu gewalttätigen Protesten zusammenrotten. Besonders betont wird dabei, daß niemand beim Umsturz und beim Anzünden der Fahrzeuge zu Schaden gekommen sei. Dann ist´s ja gut, handelt es sich doch nur um Gewalt gegen Sachen; die ist seit 40 Jahren legitim.
Die Innenministerin schaltet sich umgehend ein, ordnet persönlich die Suspendierung des Schützen an und kondoliert der Familie. Die Mutter des erschossenen Joseph Guerdner wird vom Oberstaatsanwalt empfangen, Signale, die zeigen, auf welcher Seite die französische Justiz steht. Die Lage des Polizisten interessiert weder die Regierung noch die Medien. Im Zweifelsfall für den Angeklagten ist massenwirksam aufgehoben. Von randalierenden, ihren Kollegen unterstützenden Kollegen der Polizei oder der Familie des Polizisten ist nichts bekannt. Vielleicht machen die sich einmal sehr zum Leidwesen der Regierung bemerkbar?
Junge Franzosen könnten überlegen, ob sie in den Polizeidienst treten; denn im Zweifelsfall werden sie von ihren obersten Vorgesetzten fallengelassen wie ´ne heiße Kartoffel.
26. Mai 2008
Quellen
(1) Terrorbekämpfung à la française. 22. Mai 2008
http://www.eussner.net/artikel_2008-05-22_19-22-28.html
(2) Gens du Voyage. Wikipédia
http://fr.wikipedia.org/wiki/Gens_du_voyage
Fahrendes Volk. Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrendes_Volk
(3) Anklageschrift des Amtsgerichtes Lüdinghausen. 29. november 2005
http://www.eussner.net/artikel_2005-11-29_15-39-48.html
(4) Le gendarme soupçonné d´avoir tué un évadé à Draguignan mis en examen, L´Indépendant, 26 mai 2008, p. 16
http://tinyurl.com/5lbzv2
(5) Le gendarme soupçonné d´avoir tué un évadé à Draguignan mis en examen. Par AFP France, L´Indépendant, 26 mai 2008
http://tinyurl.com/6o6e6x
(6) Les gendarmes sous contrôle. Par Pascal Ceaux, L´Express, 26 mai 2008
http://tinyurl.com/5t7jyr
(7) Les gendarmes retraités indignés, Le Parisien, 26 mai 2008
http://tinyurl.com/5zzrrp
(8) La mort d´un gitan déclenche la colère contre les gendarmes . Par Michel Henry. Libération, 26 mai 2008
http://www.liberation.fr/actualite/societe/328165.FR.php
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